Leider kann der Aufnahmeantrag momentan noch nicht auf mobilen Geräten ausgefüllt werden. Auf'm PC klappt's aber.
Aufnahmegebühr: 3,00 €
Nach Maßgabe des § 8 Abs. 6 der Satzung beginnt die Beitragspflicht mit dem Tage der Anmeldung (voller Satz für den angefangenen Monat) und endet am Ende des Quartals, wenn die Kündigung (schriftlich) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat beim Vorstand eingegangen ist.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 3,00 pro Bescheid erhoben.
Um den Aufnahmeantrag abzuschicken muss eine Unterschrift hinzugefügt werden.
Ich/Wir ermächtige/n den VfL Oldenburg von 1894 e.V., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom VfL Oldenburg von 1894 e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Gläubiger‑ID: DE63ZZZ00000985616
Um ein SEPA Mandat zu ersteilen muss eine Unterschrift hinzugefügt werden.